Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtiger Hinweis: Dies ist ein Muster für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FB-SOLAR. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument lediglich als Vorlage dient und vor der Verwendung unbedingt durch eine qualifizierte Rechtsberatung auf Ihre individuellen geschäftlichen Anforderungen und die aktuelle Rechtslage geprüft werden sollte.
1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FB-SOLAR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Planung, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie zugehörigen Komponenten wie Stromspeichern und Wallboxen.
2. Vertragsgegenstand: Gegenstand des Vertrages ist die individuelle Planung, die Lieferung der technischen Komponenten sowie die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage gemäß der auftragsbezogenen Leistungsbeschreibung.
3. Angebot und Vertragsschluss: Angebote von FB-SOLAR sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Lieferung und Montage zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen: Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen nach Erhalt ohne Abzug fällig. FB-SOLAR ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Installation (z.B. nach Materiallieferung) zu verlangen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Baustelle ungehindert möglich ist. Er ist dafür verantwortlich, dass die notwendigen baulichen Voraussetzungen (insb. Dachstatik) gegeben sind und alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für den Betrieb der Anlage vorliegen.
6. Ausführungsfristen und höhere Gewalt: Terminzusagen sind Schätzwerte, sofern sie nicht schriftlich fixiert wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt (z.B. extreme Witterung, Streik, Lieferengpässe bei Herstellern) verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
7. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von FB-SOLAR.
8. Gewährleistung und Haftung: FB-SOLAR gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Installation nach den anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinausgehende Garantien (insb. Produkt- oder Leistungsgarantien für Module und Inverter) werden direkt von den jeweiligen Herstellern gewährt.
9. Haftung für Planungsgrundlagen: FB-SOLAR haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhaften Angaben oder unzureichenden Planungsgrundlagen seitens des Auftraggebers (z.B. falsche Stromverbrauchsdaten oder verdeckte Baumängel) beruhen.
10. Abnahme der Leistung: Nach Fertigstellung der Montage erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung keine förmliche Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber die Anlage bereits in Betrieb genommen hat.
11. Urheberrechte und Datenschutz: An Planungsunterlagen behält sich FB-SOLAR die Urheberrechte vor. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.
12. Schlussbestimmungen: Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Gerichtsstand ist [Platzhalter für Gerichtsstand].
Stand: Mai 2026